Eine Freistellung kann in Anspruch genommen werden für die Tätigkeiten
bei den Veranstaltungen bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden.
Das gilt auch für die Teilnahme an Tagungen, Lehrgängen und Seminaren, die von Jugendverbänden, Jugendämtern sowie im Jugendsport durchgeführt werden. Die Mitwirkung an diesen Veranstaltungen kann auch der Aus- und Fortbildung der in der Jugendarbeit engagierten Mitarbeiter*innen dienen (siehe § 42 HKJGB).
WICHTIG: Entscheidend für die Zuständigkeit ist der Dienstsitz des Veranstalters! Wenn also jemand in Bayern wohnt, der Veranstalter aber der BDKJ Fulda ist, wird der Sonderurlaub nach dem hessischen Gesetz geregelt. Der Sitz der Beschäftigungsstelle spielt ebenfalls keine Rolle.
Der Antrag auf Freistellung ist an folgende Adresse zu richten:
BDKJ Fulda
Paulustor 5
36037 Fulda
Tel.: 0661 - 87 395
E-Mail: bdkjbistum-fuldade
Ausführliche Informationen finden sich im Info-Flyer oder auf der Homepage des Hessischen Jugendrings.
Hinweis: Die derzeitige Bearbeitungszeit beträgt 2-3 Wochen!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich und direkt an den Hessischen Jugendring (HJR).
Der BDKJ Fulda ist nicht für Beratungen sondern lediglich für die Bearbeitung der Anträge zuständig.
Vielen Dank.
Ansprechpartner im HJR:
Sabrina Diehl
Telefon: 0611/990 83 - 13
Email: diehl(at)hessischer-jugendring.de
oder
Vanessa Mitic
Telefon: 0611 - 990 83 - 11
Email: mitic(at)hessischer-jugendring.de
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Sekretariat BDKJ Fulda
Tel. 0661/87-395
bdkjBistum-Fuldade