Die Gremien des BDKJ Fulda
Hier stellen sich die Gremien im einzelnen vor:
Der BDKJ-Diözesanvorstand leitet den BDKJ im Rahmen der Beschlüsse der Diözesanversammlung. Die Vorsitzenden halten engen Kontakt zu Verbänden und Dekanaten. Sie bündeln gemeinsame Interessen, entwickeln Programme und Positionen und vertreten diese in der Öffentlichkeit. Der Vorstand arbeitet in verschiedenen Gremien in Kirche und Politik mit und vertritt die Interessen des BDKJ. Er plant, koordiniert und führt Aktionen auf Diözesanebene durch. Dem BDKJ-Vorstand gehören an:
Alexander Fingerhut
Henner Gädtke
Pater André Kulla OMI (BDKJ-Präses)
Ihr könnt den Vorstand gerne unter folgender Mailadresse kontaktieren:
Vorstandbdkj-fuldade
Als höchstes beschlussfassendes Gremium trifft die BDKJ Diözesanversammlung zweimal jährlich grundlegende Entscheidungen für die Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen in Politik, Kirche und Gesellschaft. Dabei vertreten rund 30 Delegierte der BDKJ Mitglieds- und Regionalverbänden aus dem ganzen Bistum Fulda die Mitglieder in den katholischen Jugendverbänden. Die BDKJ Diözesanversammlung diskutiert und entscheidet über wichtige jugend-, kirchen- und verbandspolitische Themen.
Die nächste BDKJ-Diözesanversammlung findet vom 15. - 17. März 2024 im Thomas-Morus-Haus in Hilders statt. Fristgerecht wird es auf dieser Seite ein Anmeldeformular geben.
(1) Zu den Aufgaben der Diözesankonferenz der Jugendverbände zählt insbesondere: (a) die Beratung der Diözesanversammlung und des Diözesanvorstandes,
(b) die Festlegung des Stimmschlüssels der Jugendverbände für die Diözesanversammlung gemäß § 11 (3) dieser Diözesanordnung
(c) die Vertretung der Interessen der Jugendverbände in ihrem Verhältnis untereinander,
(d) die Sorge für die Durchführung der Beschlüsse der Diözesanversammlung des BDKJ Diözesanverbandes Fulda,
(e) die Beratung über die Zuweisung von Zuschussmitteln BDKJ Diözesanverbandes Fulda.
(2) Die Diözesankonferenz der Jugendverbände ist vor der Neuaufnahme von Jugendverbänden, die nur in der Diözese arbeiten, zu hören.
(3) Stimmberechtigte Mitglieder der Diözesankonferenz der Jugendverbände sind:
(a) je ein:e Vertreter:in der Leitung der stimmberechtigten Jugendverbände nach § 6 (5) Satz 2 dieser Ordnung und
(b) zwei Mitglieder des BDKJ-Diözesanvorstandes.
(4) Beratende Mitglieder der Diözesankonferenz der Jugendverbände sind: (a) die übrigen Mitglieder der Leitungen der Jugendverbände und des BDKJ-Diözesanvorstandes,
(b) die Referent:innen des BDKJ Diözesanverbandes Fulda und die Verbandsreferent:innen der Jugendverbände,
(c) Mitglieder aus Sachausschüssen,
(d) je ein:e Vertreter:in der nicht-stimmberechtigten Jugendverbände nach § 6 (5) Satz 1 dieser Ordnung.
(5) Die Diözesankonferenz der Jugendverbände wird vom Diözesanvorstand in Textform mindestens sechs Wochen vor der Konferenz einberufen und von ihm geleitet. Sie tagt mindestens dreimal jährlich. Sie muss einberufen werden, wenn es ein Viertel der Jugendverbände verlangt.
(6) Die Diözesankonferenz der Jugendverbände ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens ein:e stimmberechtigte:r Vertreter:in der Jugendverbände seine:ihre Stimme wahrnimmt.
(7) Die Diözesankonferenz der Jugendverbände kann in begründeten Fällen einen Beschluss auf die nächste Diözesankonferenz der Jugendverbände oder die nächste Diözesanver-sammlung vertagen. Nur die anwesenden stimmberechtigten Vertreter:innen der Jugend-verbände können über diese Vertagung entscheiden.
(8) Die Diözesankonferenz der Jugendverbände gibt sich eine Geschäftsordnung, die Näheres regelt.
Die nächsten Termine:
...findet ihr hier, sobald diese feststehen...
Der BDKJ Satzungsausschuss berät über die satzungsgemäßen Anliegen des Diözesanverbandes und seiner Untergliederungen. Dem Satzungsausschuss werden regelmäßig Veränderungen der Satzungen von Mitglieds- und Regionalverbänden vorgelegt, diese werden dort beraten und dem BDKJ Vorstand zur Empfehlung weitergeleitet. Dieser Ausschuss kontrolliert die Zugehörigkeit der einzelnen Untergliederungen zum Verband und macht Vorschläge, um die Satzung an jugend- und gesellschaftspolitischen Gegebenheiten anzupassen. Die Mitglieder des BDKJ Satzungsausschusses werden von der BDKJ Diözesanversammlung gewählt. Derzeit sind dies:
Elian Storck (DPSG)
Simon Schütz (KSJ)
Nico Jökel (Malteser Jugend)
Alexander Rentsch (KSJ)
Ihr könnt den Satzungsausschuss gerne unter folgender Mailadresse kontaktieren:
satzungsausschussbdkj-fuldade
Der BDKJ Wahlausschuss bereitet die Wahlen zu allen Ämtern und Delegationen des BDKJ vor und führt diese auf der Diözesanversammlung durch. Zur Vorbereitung der Wahlen gehört unter anderem dazu, Wahlvorschläge zu koordinieren/ initiieren, die Zulässigkeit von Kandidaturen zu prüfen und die Kandidat*innen bis zur Wahl zu begleiten. Des Weiteren macht der Wahlausschuss im Vorfeld der Diözesanversammlung Wahlwerbung und informiert die Mitglieder*innen des Verbandes über die zu wählenden Ämter und Delegationen. Die Mitglieder*innen des Wahlauschusses werden für 1 Jahr Amtszeit gewählt. Sie werden unterstützt und begleitet von einer Person des Diözesanvorstandes.
Mitglieder des Wahlausschusses:
Carlotta Saase (KjG)
Amelie Frohnapfel (J-GCL)
Maria Veltum (Kolpingjugend)
Johanna Veltum (Kolpingjugend)
Ihr könnt den Wahlausschuss gerne unter folgender Mailadresse kontaktieren:
Wahlausschussbdkj-fuldade