Die Diözesanordnung (Satzung) des BDKJ Fulda
Der BDKJ Fulda hat eine eigene Diözesanordnung (Satzung) und eine Geschäftsordnung. Beides wird stets den aktuellen Erfordernissen angepasst. Für Änderungen und Ergänzungen ist der BDKJ-Satzungsausschuss zuständig. Der Entwurf wird dann im BDKJ-Hauptausschuss besprochen und der BDKJ- Diözesanversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Erst nach Beschluss der BDKJ-Diözesanversammlung wird das neue Dokument an den Bischof von Fulda sowie zur BDKJ-Bundesstelle weitergeleitet, um jeweils eine weitere Genehmigung einzuholen.
Auf der BDKJ-Diözesanversammlung wurde eine neue Diözesanordnung (Satzung) und Geschäftsordnung beschlossen. Sobald die Genehmigungen seitens des Bischofs und der Bundesstelle vorliegen, können die Dokumente hier abgerufen werden.