Freistellung für ehrenamtliches Engagement
Wichtige Hinweise zur Beantragung von einer Freistellung für ehrenamtliches Engagement
Die Beantragung ist ab dem 01.07.2025 nur noch über folgenden Link möglich: hjr-freistellungen.de
Eine Freistellung kann in Anspruch genommen werden für die Tätigkeiten
- als Leiter*in
- als pädagogische*r Betreuer*in
- als Helfer*in
bei den Veranstaltungen bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden.
Das gilt auch für die Teilnahme an Tagungen, Lehrgängen und Seminaren, die von Jugendverbänden, Jugendämtern sowie im Jugendsport durchgeführt werden. Die Mitwirkung an diesen Veranstaltungen kann auch der Aus- und Fortbildung der in der Jugendarbeit engagierten Mitarbeiter*innen dienen (siehe § 42 HKJGB).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich und direkt an den Hessischen Jugendring (HJR).
Der BDKJ Fulda ist nicht für Beratungen sondern lediglich für die Bearbeitung der Anträge zuständig.
Vielen Dank.
Ansprechpartner im HJR:
Vanessa Mitic
Telefon: 0611 - 990 83 - 11