Datenschutz für Verbände
Praktische Hinweise für Verantwortliche in den Mitgliedsverbänden
Nachdem Mitte Mai die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und somit auch ein neues kirchliches Datenschutzgesetz (KDG) in Kraft getreten ist, möchten wir Euch hier einen kompakten Überblick über die Änderungen und die damit in Verbindung stehenden Auswirkungen auf Eure praktische Arbeit im Jugendverband bereitstellen.
Trotz sorgfältiger Prüfung und Recherche erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit und juristische Richtigkeit. Ihr findet weitere nützliche und hilfreiche Tipps auf der Homepage des BDKJ Speyer und auf dem Blog Digitale Lebenswelten des BDKJ Bundesverbandes. Weiter hat auch der Bundesverband der DPSG eine gute Übersicht erarbeitet. Diese findet Ihr auf deren Homepage.
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Allgemeine Infos zur DSGVO/KDG
Grundsätzlich zielt die neue Gesetzeslage darauf ab, den Schutz personenbezogener Daten jedes Einzelnen zu stärken. Als personenbezogene Daten gelten z.B. Name, Alter, Adresse, Bankdaten, Fotos etc..
Für Fotos gilt insbesondere, dass diese nur mit schriftlicher Erlaubnis gemacht werden dürfen. Ihr müsst sogar erst das Bild eines Kindes den Eltern zeigen und Euch dann für dieses eine schriftliche Freigabe geben lassen (weitere Infos findet Ihr in diesem Artikel). Es gilt also: Es ist nicht erlaubt, Euch einmalig eine generelle Einverständniserklärung geben zu lassen. Wer dieser nicht zugestimmt hat, darf nicht fotografiert werden. Eine entsprechende Vorlage für Eure Veranstaltungen findet Ihr hier.
Für den Umgang mit den von Euch verwendeten und erhobenen Daten gilt grundlegend das Prinzip der Datensparsamkeit. Das bedeutet konkret, dass Ihr die Daten nur den Personen weitergebt, welche sie auch wirklich brauchen. Soll heißen: Das Küchenteam auf Eurer Freizeit braucht die Info über Allergien, aber nicht das Geburtsdatum oder Ähnliches. Genauso benötigt z.B. Eure*r Kassenwart*wärtin die Bankdaten, die Gruppenleiter*innen aber nicht. Datenschutz bedeutet, dass wirklich nur solche Einsicht und Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben, welche sie unmittelbar benötigen.
Ein juristischer Graben medialer Art besteht zwischen Servern, welche in EU-Ländern stehen und solchen, die es nicht tun. Das hört sich erst einmal weit weg an, wird aber zum Thema, wenn Ihr mit Tools oder Anbietern (zusammen) arbeitet, deren Server nicht in der EU stehen.
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Weitere Tools und soziale Netzwerke
Weitere Fragen?
Wir bitten um Euer Verständnis, dass wir hier nicht alle Fragen bis ins Detail beantworten können. Wir hoffen dennoch, dass Euch der kurze Überblick eine Hilfe für die anstehenden Sommerfreizeiten darstellt. Solltet Ihr weitere Fragen haben, könnt Ihr Euch sehr gerne jederzeit an unsere BDKJ-Diözesanstelle wenden. Die Kontaktdaten findet Ihr hier.