Freistellung für ehrenamtliches Engagement

In Hessen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, dass berufstätige Ehrenamtliche für bestimmte Tätigkeiten in der Jugendarbeit eine Freistellung erhalten können. Mit dieser Regelung soll das ehrenamtliche Engagement junger Menschen gestärkt werden. Bei einer befürworteten Freistellung leistet das Bundesland Hessen aus Landesmitteln eine Lohnfortzahlung für Berufstätige, die nicht im öffentlichen Dienst tätig sind.

Wichtige Hinweise zur Beantragung von einer Freistellung für ehrenamtliches Engagement

 

Die Beantragung ist ab dem 01.07.2025 nur noch über folgenden Link möglich: hjr-freistellungen.de

 

Eine Freistellung kann in Anspruch genommen werden für die Tätigkeiten

  • als Leiter*in
  • als pädagogische*r Betreuer*in
  • als Helfer*in

bei den Veranstaltungen bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden.

Das gilt auch für die Teilnahme an Tagungen, Lehrgängen und Seminaren, die von Jugendverbänden, Jugendämtern sowie im Jugendsport durchgeführt werden. Die Mitwirkung an diesen Veranstaltungen kann auch der Aus- und Fortbildung der in der Jugendarbeit engagierten Mitarbeiter*innen dienen (siehe § 42 HKJGB).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich und direkt an den Hessischen Jugendring (HJR).
Der BDKJ Fulda ist nicht für Beratungen sondern lediglich für die Bearbeitung der Anträge zuständig.
Vielen Dank.

Ansprechpartner im HJR:

Vanessa Mitic

Telefon: 0611 - 990 83 - 11

Email: mitic(at)hessischer-jugendring.de

Flyer Freistellung HKJGB

hier zum Download
PDF Größe ca. 1 MB

Kontakt

Jessica Kirst

Sekretariat BDKJ Fulda
Tel. 0661/87-395
bdkjBistum-Fuldade