Jugendverbändewollen trotz Krise Dialog mit den Bischöfen aufrechterhalten

Aus Sicht der Jugendverbände, die im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) zusammengeschlossen sind, wurde durch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) eine „konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit massiv in Frage gestellt.“ Trotz dieser Krise will der BDKJ-Hauptausschuss den Dialog mit den Bischöfen aufrechterhalten und fordert eine Überarbeitung der Verfahrensordnung für Geistliche Verbandsleitungen.

Hintergrund des „Glaubwürdigkeits- und Vertrauensverlustes“ ist eine Entscheidung des „Ständigen Rates“ der Deutschen Bischofskonferenz von April 2024 eine Kandidatin für die Wahl zur Bundeskuratin der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) - ohne Angabe von Gründen - nicht zuzulassen. Ein „Zwischenruf“, den der BDKJ-Hauptausschuss im Juni 2024 beschlossen hat, verdeutlicht, dass dieser Vorgang „gravierende Auswirkungen auf die Zusammenarbeit von DBK und Jugendverbänden sowie weiteren Lai*innenstrukturen in der Kirche hat.“

Im „Zwischenruf“ des BDKJ-Hauptausschusses heißt es dazu wörtlich: „Der Ständige Rat hat durch seine Entscheidung eine konstruktive, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Jugendverbänden massiv in Frage gestellt und ohne Grund in eine Krise geführt. Es wurde Vertrauen gebrochen, und zwar auf allen jugendverbandlichen Ebenen und darüber hinaus auch in anderen kirchlichen Strukturen. (…) Der Ständige Rat hat das Finden geeignete*r Kandidat*innen für die Geistliche Verbandsleitung weiter erschwert und die Attraktivität von kirchlichen Berufen minimiert.“

Gesprächsangebot an die Bischöfe

Trotz dieser Krise, die bei der letzten Sitzung des „Synodalen Ausschusses“ aus Sicht des BDKJ-Bundesverbandes nicht hinreichend behandelt wurde, unterbreiten die im BDKJ zusammengeschlossenen Jugend- und Diözesanverbände ein Gesprächsangebot „an alle Bischöfe, die an einem offenen Gespräch mit uns interessiert sind“ und unterstützt den aktuell stattfindenden Aufarbeitungsprozess im Verband Deutscher Diözesen (VDD) und die angekündigte Aufarbeitung im „Ständigen Rat“ der DBK.  

Überarbeitung der Verfahrensordnung für Geistliche Verbandsleitungen

BDKJ-Bundespräses Dr. Stefan Ottersbach betonte heute in Düsseldorf: „Wir benötigen dringend eine Überarbeitung der Verfahrensordnung für die Wahl und Beauftragung Geistlicher Verbandsleitungen. Hierzu werden wir Vorschläge entwickeln.” Und weiter: “Als Jugendverbände gestalten wir unser Verbandsleben trotz dieser Krise aus dem Leben und der Botschaft Jesu heraus und geben dem Glauben jungen Menschen weiterhin ein Zuhause. Das zeigt sich beispielsweise auch in den Ferienfreizeiten, die in den Sommerwochen von katholischen Jugendgruppen durchgeführt werden.”

Der Beschluss des BDKJ-Hauptausschusses 06/2024 ist hier im Wortlaut verfügbar:
https://www.bdkj.de/der-bdkj/beschluesse/kirchenpolitik